Die Beschwerdeführerin musste insbesondere im Gesuchs-, aber auch im Beschwerdeverfahren beweisen, dass das beschriebene rTMS-Verfahren die Voraussetzungen von Art. 116 SpVG erfüllt. Sie benützte dazu teilweise eigene Tabellen und nicht die im Antragsformular vorgegebene Tabelle, in welchen die effektiven Kosten pro Fall in nachprüfbarer Weise abgebildet wären. Mit der eigenen Kalkulation gelingt es der Beschwerdeführerin jedoch nicht, die Deckungslücke nachvollziehbar zu belegen.