Die Vorinstanz hält weiter fest, dass eine einfache Internetrecherche (Google-Suche mit den Suchbegriffen "Behandlungsdauer rTMS") unter den ersten Treffern ein Interview mit einem bei der Beschwerdeführerin arbeitenden Arzt anzeige, welcher darüber informiere, dass „die Dauer der einzelnen Sitzung […] vom Einzelfall ab[hängt]. Sie beträgt zwischen einer Viertelund einer halben Stunde.“ Der Arzt führe aus, dass man versuche, „mit höheren Dosen und kürzerer Behandlungsdauer die Therapie zeitlich weniger aufwendig und somit auch kostengünstiger zu machen.“40