36 Auch in der Beiratssitzung vom 15. September 2017 sei die Behandlungsdauer diskutiert und schliesslich für zu wenig nachvollziehbar befunden worden. Moniert worden sei unter anderem, dass für sämtliche Patientinnen und Patienten eine Behandlungsdauer von 60 Minuten angegeben werde statt die effektive und von Fall zu Fall variierende Dauer zu dokumentieren. Mit der im Antragsformular vorgegebenen Tabelle hätten solche normativen und fallübergreifenden Annahmen vermieden werden sollen, indem die effektiven Kosten pro Fall in nachprüfbarer Weise abgebildet würden.37 33 Vgl. Vorakten, Beilage 4 34 Vgl. Vorakten, Beilage 5 35 Vgl. Vorakten, Beilage 6 36 Vgl. Vorakten, Beilage 7