Das Gesuch der Beschwerdeführerin sei sodann dem Beirat für medizinische Innovationen zur Prüfung zugeschickt worden. Bereits bei der individuellen schriftlichen Beurteilung hätten drei Beiratsmitglieder die angegebene Behandlungsdauer für nicht plausibel gehalten – ohne von der Vorinstanz auf die Anpassung der Behandlungsdauer hingewiesen worden zu sein. 36 Auch in der Beiratssitzung vom 15. September 2017 sei die Behandlungsdauer diskutiert und schliesslich für zu wenig nachvollziehbar befunden worden.