Neben der Behandlungsdauer seien ausserdem die Einsatzzeiten des Sekretariats und der Verwaltung erhöht worden.35 Insgesamt gebe die Beschwerdeführerin an, dass pro Einzelsitzung 45 Minuten direkte Sekreta- riats- und Verwaltungsleistungen anfallen würden – und dies zusätzlich zu einem Gemeinkostenzuschlag von 30 Prozent. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die direkten Sekretariatsund Verwaltungsarbeiten etwa zehn Mal so lange dauern würden wie bei einer üblichen Behandlungssitzung.