3.3.1.1 Die Vorinstanz hält in ihrer Verfügung vom 13. Dezember 2017 fest, die durchgehende Kalkulation mit einem Personaleinsatz von 90 Minuten erscheine nicht plausibel. Der Personaleinsatz sei in der angepassten Gesuchsversion vom 10. August 2017 gegenüber der ursprünglichen Version vom 23. Juni 2017 ohne Begründung um fünfzig Prozent erhöht worden. Neben der unplausibel hohen Personaldotation führe dies dazu, dass die Angaben zum Personaleinsatz zwischen den verschiedenen Kalkulationstabellen der angepassten Gesuchsversion nicht mehr übereinstimmen würden.