2.3.6 Die Vorinstanz stellt ein Antragsformular zur Verfügung, welches sich anhand der vier Prüfkriterien strukturiert.20 In einem weiteren Dokument wird das Verfahren ausführlich beschrieben.21 Sowohl das Antragsformular als auch der Verfahrensbeschrieb wurde den Listenspitälern und damit auch der Beschwerdeführerin am 28. März 2017 per Mail zugestellt.22 Die Gesuchsteller werden zwar darauf hingewiesen, dass die Kalkulation anhand der vorgegebenen Struktur abzubilden ist, allerdings steht es gemäss Ausführungen der Vorinstanz den Gesuchstellern grundsätzlich frei andere Darstellungen der Deckungslücken zu wählen. Diese müssen aber nachvollziehbar sein.23