Nachvollziehbarkeit Abbildungslücke Im Beitragsgesuch müssen Aktivitäten dokumentiert sein, die im Hinblick auf die ordentliche Tarifierung der medizinischen Innovation unternommen wurden oder geplant sind. Die ersten zwei Kriterien "Zweckbereich SpVG" und "Nachvollziehbarkeit Innovation" betreffen die Frage, ob überhaupt eine medizinische Innovation gemäss Art. 116 Abs. 1 SpVG vorliegt. Die anderen zwei Kriterien "Nachvollziehbarkeit Deckungslücke" und "Nachvollziehbarkeit Abbildungslücke" helfen die Frage zu beantworten, ob die finanziellen Voraussetzungen gemäss Art. 116 Abs 2 SpVG erfüllt sind.