Im Beitragsgesuch muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass die neue Leistung eine echte medizinisch relevante Innovation darstellt bzw. ein von Fachleuten identifiziertes markantes Defizit eines gängigen Behandlungsverfahrens behebt. Nachvollziehbarkeit Deckungslücke Das Beitragsgesuch muss eine nachvollziehbare detaillierte Kalkulation der Kosten enthalten, die zunächst nicht mittels den entsprechenden ordentlichen Tarifstrukturen (Swiss DRG, TARMED, TARPSY, Tarifstruktur für die rehabilitative Versorgung, inskünftig ST Reha usw.) oder durch andere Erlöse finanziert werden können.