2.3.4 Der Beirat und die Vorinstanz prüfen die Gesuche nach den folgenden vier Krite- 19 rien : Zweckbereich SpVG Im Beitragsgesuch muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass die neue Leistung „aus der Forschung herausgewachsen“ ist und bereits ausserhalb von Forschungsprotokollen für die Patientenversorgung zur Verfügung steht und dass es sich bei der neuen Leistung um ein Verfahren nach Artikel 24 bis 34 KVG handelt, das heisst, dass deren Leistungspflicht in der aktuellen Fassung des KVG grundsätzlich vorgesehen ist. Nachvollziehbarkeit Innovation 16 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Spitalversorgungsgesetz (Gesetzesrevision) und zum