bzw. nicht vorhanden sind. Beiträge an medizinische Innovationen können grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die Kosten nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, durch andere Versicherungsleistungen, durch Beiträge oder Abgeltungen anderer Gemeinwesen oder durch Beiträge Privater gedeckt werden können. Auch hierzu müssen die B.___ im Beitragsgesuch detaillierte Ausführungen machen.16