Seite 2 von 18 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern ckungslücke beim Einsatz der medizinischen Innovation rTMS zur alternativen Behandlung von Depressionen, Halluzinationen und andern psychiatrischen Erkrankungen. 6. Mit Instruktionsverfügung vom 17. Januar 2018 wies das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,8 die nicht rechtsgültig unterzeichnete Beschwerde zur Verbesserung zurück. Mit der Eingabe vom 25. Januar 2018 verbesserte die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde fristgerecht.