„Die Herleitung der Kosten ist nicht nachvollziehbar. Teilweise wird ein zeitlicher Aufwand von einer Stunde (max. Kapazität ärztliche Leistung in erster Tabelle) und teilweise von 1.5 Stunden (Simulation Angebot) angegeben. Es stellt sich die Frage, weshalb die A.___ bei einer Behandlungsdauer von 1.5 Stunden lediglich vier Mal die Position „Leistung in Abwesenheit verrechnet.“ Es fehlt ausserdem ein Hinweis, ob weitere Erlöse generiert werden können. Dem Gesuch wird unter der Bedingung zugestimmt, dass der beantragte Betrag nachkalkuliert und/oder begründet wird. Das Spitalamt wird über die Plausibilität der Nachkalkulation und/oder Begründung entscheiden.“ 6