1. Die A.___ (fortan: Beschwerdeführerin) stellte am 23. Juni 2017 beim Spitalamt (SPA, fortan: Vorinstanz) ein Gesuch im Sinne von Art. 116 SpVG1 um Gewährung eines Beitrags in der Höhe von CHF 265‘600.00 zur Überbrückung der Deckungslücke beim Einsatz der medizinischen Innovation "Repetitive Transkranielle Magnetstimulation (fortan: rTMS) zur alternativen Behandlung von Depressionen, Halluzinationen und andern psychiatrischen Erkrankungen".2 Nach einer ersten Prüfung auf Vollständigkeit wies die Vorinstanz das Gesuch am 13. Juli 2017 zur Anpassung und Ergänzung an die Beschwerdeführerin 1 Spitalversorgungsgesetz vom 13. Juni 2013 (SpVG; BSG 812.11)