Aus der neuen Verfügung muss klar und deutlich hervorgehen, auf welche Tatsachen, Rechtssätze und Überlegungen die Vorinstanz ihren Entscheid stützt. Die Gründe für eine (teilweise) Gutheissung oder Abweisung der einzelnen Gesuche müssen verständlich, nachvollziehbar und differenziert dargelegt werden, so dass sich der Beschwerdeführer über die Tragweite des Entscheids klar ist und diesen in voller Kenntnis der Sache an die Beschwerdeinstanz weiterziehen könnte. 39 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 40 N. 5 Seite 17 von 19 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 8. Kosten