Personen, welche diese nicht selber bezahlen konnten, erhielten entsprechend höhere Ergänzungsleistungen.34 Investitionen sollten neu durch die Trägerschaften, bei Bedarf unter Beschaffung des notwendigen Kapitals auf dem Kapitalmarkt, finanziert werden, während der Kanton nur noch in speziellen Fällen Beiträge à fonds perdu ausrichten sollte. Um die dadurch entstehende Mehrbelastung der Trägerschaften zu vermindern, wurden die Investitionskosten in die Tarife der Heime integriert, d.h. die Heimtarife wurden um einen Infrastrukturzuschlag pro Pflegetag erhöht.35