Anstelle direkt von Kanton oder Gemeinden ausgerichteter Investitionsbeiträge wurden neu sämtlichen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern die Infrastrukturkosten in Rechnung gestellt. Personen, welche diese nicht selber bezahlen konnten, erhielten entsprechend höhere Ergänzungsleistungen.34 Investitionen sollten neu durch die Trägerschaften, bei Bedarf unter Beschaffung des notwendigen Kapitals auf dem Kapitalmarkt, finanziert werden, während der Kanton nur noch in speziellen Fällen Beiträge à fonds perdu ausrichten sollte.