5.3 Der Beschwerdeführer hat demnach einen Anspruch auf die Genehmigung neuer Plätze bzw. den Ausbau bestehender Plätze sowie die Ausrichtung von Platz- und/oder Betreuungszuschlägen, soweit sie notwendig sind für eine gesetzeskonforme Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben. Massgebende gesetzliche Grundlagen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben sind vorliegend unter anderen Art. 66a SHG und die Art. 7 – 12 HEV. Art. 66a Abs. 1 Bst. c SHG setzt voraus, dass die Institutionen Gewähr für eine fachgerechte Pflege und Betreuung der aufgenommenen Personen bieten. Um die übertragene Aufgabe rechtmässig erfüllen zu können, müssen die Institutionen demnach über genügend Fach- und