5.2 Die massgebenden gesetzlichen Grundlagen definieren die Begriffe „Platzzuschlag“ und „Betreuungszuschlag“ nicht. Zu Erläuterung können die aIVV23 und das „Wohnheim- Kreisschreiben“ des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aus dem Jahr 200724 analog beigezogen werden.