5. Anspruch auf die Genehmigung zusätzlicher Aufenthaltstage sowie die Gewährung von Platz- und Betreuungszuschlägen 5.1 Der Kanton hat dem Beschwerdeführer Aufgaben der institutionellen Sozialhilfe im Bereich erwachsene Behinderte übertragen. Der Beschwerdeführer bietet erwachsenen Behinderten 15 Wohnplätze mit Beschäftigung sowie Beschäftigung für drei Externe in der Tagesstätte an.22 Der Beschwerdeführer bringt (zumindest sinngemäss) vor, er sei auf die Genehmigung zusätzlicher Aufenthaltstage sowie die Ausrichtung eines Platz- und Betreuungszuschlags angewiesen, um die ihm übertragenen Aufgaben weiterhin den gesetzlichen Grundlagen entsprechend erfüllen zu können.