Würde die betroffene Person durch eine andere Institution betreut, müsste der Kanton die vorliegend nicht akzeptierten Kosten dort mitfinanzieren. Schliesslich sei die Umsetzung des Behindertenkonzeptes ein Kriterium für die Ge- Seite 5 von 19 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern währung eines Zuschlags. Der Beschwerdeführer befinde sich mitten in der Umstellung im Pilot 3. Die VIBEL-Abklärungsgespräche seien für Januar und Februar 2018 geplant.10