- Schaffung von Plätzen im Rahmen der Gesamtstrategie „Koordinations- und Beratungsstelle für äusserst anspruchsvolle Platzierungssituationen (KBS)"; - notwendige flankierende Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung; - Umsetzung des Behindertenkonzepts und bereits durch das ALBA bewilligte Konzeptänderungen; - Umsetzung der durch das ALBA bewilligten Vorhaben mit bereits vorliegender Finanzierungszusage (in der Regel im Zusammenhang mit Investitionsprojekten). Dem Gesuch des Beschwerdeführers könne nicht entsprochen werden, da es diese Kriterien nicht erfülle.