Der Betreuungszuschlag von insgesamt CHF 119‘600.00 setze sich wie folgt zusammen: - CHF 104‘000.00 (zusätzliche Abschreibung infolge Umbaus des F.___); - CHF 5‘600.00 (zusätzliche Abschreibung infolge Einbau eines Liftes im L.___) sowie - CHF 10‘000.00 (Hypothekarzinsen infolge Aufnahme einer zusätzlichen Hypothek in der Höhe von ca. CHF 600‘000.00 für das F.___ aufgrund des Umbaus).9 2.3 Die Vorinstanz macht in der angefochtenen Verfügung vom 12. Dezember 2017 geltend, die im Budget des Kantons Bern eingestellten Mittel für die Angebote zugunsten er-