Eine andere Bedeutung kommt diesem Kriterium nicht zu. Zu bedenken ist weiter, dass es verschiedenenorts auch gemischte Gemeinden gibt, die eine Vereinigung einer Einwohnergemeinde mit einer oder mehreren am Ort bestehenden Burgergemeinden darstellen (Ueli Friederich, Gemeinderecht, in: Markus Müller/Reto Feller [Hrsg.], Bernisches Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Bern 2013, Rz. 23). Schliesslich ist zu beachten, dass die Burgergemeinde Bern auch eine wichtige Partnerin bei der Kulturförderung ist (Kulturstrategie für den Kanton Bern, S. 12).