Gesamtheit der Teilnehmer an einem Gottesdienst oder [zu einer bestimmten Gelegenheit zusammengekommene] Gruppe von Menschen mit gleichen geistigen Interessen; Anhängerschaft sowie (4) (schweizerisch) Versammlung aller Stimmfähigen; Gemeindeversammlung. Daraus kann geschlossen werden, dass im Sprachgebrauch der Begriff "Gemeinde" in erster Linie die unterste Verwaltungseinheit des Staates meint. Daneben kommen als Subventionsgeber auch "andere öffentlich-rechtliche Körperschaften" und "weitere Dritte" in Frage. Damit wird der Kreis der möglichen Unterstützer weit geöffnet. Der grammatikalischen Auslegung kann nicht eindeutig der Rechtssinn der Norm entnommen werden.