Die grammatikalische Auslegung stellt auf Wortlaut, Wortsinn und Sprachgebrauch ab (Ulrich Häfelin/Walter Haller/Helen Keller, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 8. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2012, Rz. 91). Gemäss Duden online (abrufbar unter http://www.duden.de/node/665703/revisions/1266131/view, zuletzt besucht am 6. Februar 2014), hat der Begriff folgende Bedeutungen: (1) unterste Verwaltungseinheit des Staates oder einer Religionsgemeinschaft, (2) Gesamtheit der Bewohner einer Gemeinde oder Gesamtheit der Mitglieder, Angehörigen einer Gemeinde, (3) Gesamtheit der Teilnehmer an einem Gottesdienst oder [zu einer bestimmten Gelegenheit zusammengekommene]