In dieser Praxis ist auch keine Verletzung der Verhältnismässigkeit oder des Rechtsgleichheitsgebotes ersichtlich. Auch bei Tourneen von (Theater-) Gruppen aus dem Kanton Bern verlangt der Kanton eine finanzielle Beteiligung der Standortgemeinde der Gruppe und/oder der Gemeinden, in welchen die Aufführungen stattfinden (http://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung/theater/tourneen. html, zuletzt besucht am 6. Februar 2014).