Das Amt für Kultur geht davon aus, dass bei einem Gastspiel einer ausserkantonalen Theatergruppe die Durchführungsgemeinde des Gastspiels das "nächstgelegene" Gemeinwesen ist. Die Aufführungen finden in einer bernischen Gemeinde bzw. in mehreren bernischen Gemeinden statt. Somit ist der Bezug im Kanton Bern zu dieser Aufführungsgemeinde bzw. Durchführungsgemeinde klar gegeben. Ein besonderer Bezug zum Kanton Bern ist im KKFG ein wichtiges allgemeines Förderkriterium (Art. 7 Abs. 1 KKFG). In diesem Zusammenhang wird oft auf eine Standortgemeinde einer Theatergruppe oder auf die Wohnsitzgemeinde einer Künstlerin abgestellt (Vortrag KKFG, S. 12; Kulturstrategie