Primär ist es an den einzelnen Menschen, die Produktion von Kunst möglich und allenfalls so einträglich zu machen, dass Künstler davon leben können. Das Gemeinwesen wird erst aktiv, wenn die privaten Kräfte nicht genügen. Zuerst steht das nach der Natur der Aufgabe "nächstgelegene" Gemeinwesen in der Pflicht (Gemeinde). Erst nachher, und nur soweit nötig, kommen ergänzend die übergeordneten Gemeinwesen hinzu (Kanton und Bund) (Peter Mosimann/Marc-André Renold/Andrea Raschèr, Kultur - Kunst - Recht, Basel 2009, S. 164). Dieser Zweck kommt auch im Vortrag zum KKFG zum Ausdruck.