Vorliegend ist die Anwendung des Kriteriums der Subsidiarität nach Art. 14 Abs. 1 KKFG umstritten. Das Amt für Kultur verlangt im Falle von Gastspielen ausserkantonaler Theatergruppen die finanzielle Beteiligung der Durchführungsgemeinde. Fraglich ist, ob gestützt auf Art. 14 Abs. 1 KKFG ein Gesuch um einen Kulturförderungsbeitrag verweigert werden darf, wenn die Durchführungsgemeinde keinen Beitrag spricht. Deshalb ist im Folgenden zu prüfen, ob die Praxis des Amtes für Kultur im Bereich ausserkantonaler Theatergastspiele rechtmässig und angemessen ist.