Abschliessend merkt das Amt für Kultur an, dass der Beschwerde ein monatelanger Mailwechsel zwischen A_____ und diversen Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Kultur vorangegangen sei, in welchen er mehrfach auf die Auslegung des Subsidiaritätsprinzips durch das Amt für Kultur hingewiesen worden sei. 2.3 Rechtsgrundlagen zur Kulturförderung und Praxis des Amtes für Kultur Der Kanton Bern unterstützt Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und kulturelle Organisationen mit Beiträgen und anderen geeigneten Massnahmen (Art. 4 Abs. 1 KKFG).