Eine Ablehnung des Gesuchs aus formellen Gründen sei gängige Praxis bei der Gesuchsbearbeitung durch die Sachbearbeitenden des Amtes für Kultur. Erst wenn ein Gesuch die formellen Voraussetzungen erfülle, werde es inhaltlich und qualitativ geprüft. In Einzelfällen würden Urteile von externen Experten wie beispielsweise einzelnen Mitgliedern der verschiedenen kantonalen Kulturkommissionen eingeholt, deren Empfehlungen anschliessend in den Entscheid der befugten Stellen einfliessen würden. Die lange Dauer bis zum Entscheid über das Gesuch sei darauf zurückzuführen, dass auf Grund des Gesuchs von A__