Weiter könnten die Produktionsbeiträge von Kanton und der Stadt Luzern für die vorliegende Projekteingabe nicht berücksichtigt werden. Diese Beiträge würden sich primär auf die Erarbeitung des Theaterstücks beziehen, während der strittige Beitrag sich auf einen Gastauftritt in Bern beziehe. Für Gastspiele sei die finanzielle Unterstützung der Durchführungsgemeinde ausschlaggebend.