stattfinden, wird vorausgesetzt." A_____ habe seinerseits für das in Bern stattfindende Gastspiel der Luzerner Gruppe D_____ bei der Abteilung Kulturelles der Stadt Bern kein Gesuch eingereicht, da die Stadt Erstgastspiele auswärtiger Gruppen gemäss ihren Merkblättern grundsätzlich nicht unterstütze. Ob er gegen die Erstgastspiel-Praxis der Stadt Bern ebenfalls Beschwerde eingereicht habe, sei zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine Auskunft der Stadt Bern, wonach der Kanton auch Mittel sprechen könne, wenn die Stadt ein Gesuch aus formellen Gründen abgelehnt habe, verändere die Entscheidungsgrundlage des Amtes für Kultur in keiner Weise.