Das Amt für Kultur habe das Gesuch abgelehnt, da kein entsprechendes Gesuch von der Stadt Bern genehmigt worden sei. Die Stadt Bern könne jedoch das Projekt gar nicht fördern, da es sich um ein Erstgastspiel handle. In seinen Bemerkungen ergänzt A_____, dass er in der Stadt Bern kein Gesuch eingereicht habe. Der Kanton kenne das Kriterium "Erstgastspiel" jedoch nicht als Ablehnungsgrund. Weder im KKFG noch im Merkblatt noch sonst irgendwo auf der Website des Amtes für Kultur werde die finanzielle Beteiligung der Gemeinden, in denen das Gastspiel stattfinde, vorausgesetzt. Art. 14 KKFG bestätige klar die Autonomie des Kantons in seinen Entscheidungen.