A_____ bringt vor, die in der ablehnenden Verfügung angeführten Begründungen würden nicht dem kantonalen Kulturförderungsgesetz entsprechen. Die Handhabe des Subsidiaritätsprinzips von Seiten des Kantons sei verwirrend, nicht einheitlich und scheine auch nicht schriftlich festgehalten zu sein. Die Begründung für den ablehnenden Entscheid sei weder überprüf- noch nachvollziehbar und wirke willkürlich.