3. Am 20. September 2013 reichte das Amt für Kultur seine Stellungnahme sowie die Vorakten ein und beantragte sinngemäss, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. A_____ reichte am 13. Oktober 2013 seine Bemerkungen ein. 5. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 15. Oktober 2013 wurde den Parteien der Entscheid des Erziehungsdirektors in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen