1. Am 29. Dezember 2012 stellte A_____ für die Theatergruppe D_____ ein Gesuch um einen Beitrag von 5'000 Franken für das Gastspiel der Theatergruppe im C_____ mit dem Stück "B_____". Mit Verfügung vom 31. Juli 2013 lehnte die Abteilung Kulturförderung deutsch des Amtes für Kultur die Ausrichtung eines Beitrags ab. 2. Gegen diese Verfügung erhob A_____ als Produktionsleiter der Theatergruppe D_____ am 26. August 2013 Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben, das Gesuch sei inhaltlich und qualitativ sowie gemäss künstlerischen Voraussetzungen zu prüfen.