Das Gesuch von A_____ ist vor dem Hintergrund, dass es sich beim Bildungsgang HF Pflege um eine anerkannte Ausbildung im Sinne des ABG handelt, neu zu prüfen. Anschliessend hat die AAB neu zu verfügen. 3 Verfahrenskosten und unentgeltliche Rechtspflege Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind keine Verfahrenskosten zu erheben (Art. 108 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 108 Abs. 2 Satz 1 VRPG). Da keine Verfahrenskosten erhoben werden, entfällt auch das Interesse an einem Entscheid über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird somit gegenstandslos und ist als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben (Art. 39 Abs. 1 VRPG).