Die AAB hat die weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von Ausbildungsbeiträgen im Fall von A_____, wie beispielsweise die maximale Ausbildungsdauer, nicht geprüft und keine Berechnung des möglichen Anspruches vorgenommen. Als Behörde mit besonderen Fachkenntnissen ist die AAB besser geeignet, die notwendigen Abklärungen und Berechnungen vorzunehmen. Die Voraussetzungen für eine Rückweisung sind im vorliegenden Fall erfüllt. Die Akten sind an die AAB zurückzuweisen und diese ist gehalten, das Gesuchsverfahren wiederaufzunehmen. Das Gesuch von A___