Nachdem es sich beim Bildungsgang HF Pflege nicht um ein Hochschulstudium handelt, da dieser insbesondere nicht an einer Hochschule absolviert wird, kann es sich dabei auch nicht um eine Weiterqualifikation auf Hochschulstufe handeln. Eine höhere Berufsbildung hingegen, welche eben nicht an einer Hochschule absolviert wird, muss daher auch nach einem bereits abgeschlossenen Hochschulstudium als anerkannte Ausbildung gelten. Die Beschwerde ist somit gutzuheissen und die angefochtene Verfügung ist aufzuheben. 2.7. Kassatorischer Entscheid