Wie bereits erwähnt, sind im Kanton Bern Zweitausbildungen jedoch ausdrücklich beitragsberechtigt. Zwar sind sowohl ein Hochschulstudium wie auch die höhere Berufsbildung auf der Tertiärstufe angesiedelt, dennoch handelt es sich um zwei verschiedene Ausbildungsarten. Das ABG schliesst nur die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen bei einem zweiten Hochschulstudium oder der Weiterqualifikation auf Hochschulstufe aus. Nachdem es sich beim Bildungsgang HF Pflege nicht um ein Hochschulstudium handelt, da dieser insbesondere nicht an einer Hochschule absolviert wird, kann es sich dabei auch nicht um eine Weiterqualifikation auf Hochschulstufe handeln.