Mit der Tertiärstufe A sind die Universität, die ETH oder eine Fachhochschule gemeint. Während die Tertiärstufe B die höhere Berufsbildung in der in Art. 8 Abs. 2 Bst. b des Stipendienkonkordates genannten Formen bezeichnet (vgl. juristischer Kommentar der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren [EDK] zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009, S. 11, abrufbar unter www.edk.ch → Arbeiten → Stipendien, zuletzt besucht am 17. September 2015). Es wird hier sehr anschaulich aufgezeigt, dass es eben zwei verschiedene Arten von Tertiärstufen-Ausbildungen gibt, welche es zu unterscheiden gilt.