Im Zusammenhang mit der höheren Berufsbildung ist demnach nicht die Rede von "Hochschulen". Mit Grossratsbeschluss vom 30. März 2011 ist der Kanton Bern der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009 beigetreten (BSG 439.182.8; Stipendienkonkordat). Der Kanton Bern erfüllte damals die Mindestnormen des Konkordates bereits und musste keine Gesetzesanpassungen vornehmen (Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen, S. 2). Art. 8 des Stipendienkonkordates lautet folgendermassen: