Seite 5 von 9 schulen und die pädagogischen Hochschulen. Nicht als Hochschule im Sinne des HFKG gelten somit Höhere Fachschulen (HF). Das bernische Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11) bestimmt in Art. 26 Abs. 1, dass Bildungsgänge der höheren Berufsbildung von Berufsfachschulen oder anderen geeigneten Institutionen geführt werden. Im Zusammenhang mit der höheren Berufsbildung ist demnach nicht die Rede von "Hochschulen".