Die systematische Auslegung ist auch im Verhältnis zu anderen Erlassen vorzunehmen. Auf Bundesebene wurde das Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG, SR 414.20) erlassen. Art. 2 Abs. 2 HFKG nennt als Hochschulen im Sinne des Gesetzes (a) die universitären Hochschulen, d.h. die kantonalen Universitäten und die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH), und (b) die Fachhoch-