Bei der systematischen Auslegung wird der Sinn einer Rechtsnorm bestimmt durch ihr Verhältnis zu anderen Rechtsnormen und durch den systematischen Zusammenhang, in dem sie sich in einem Gesetz präsentiert (Häfelin/Haller/Keller, Rz. 97). Art. 7 Abs. 1 Bst. d ABG und Art. 4 ABV verwenden den Begriff "höhere Berufsbildung". Art. 7 Abs. 2 ABG hingegen erwähnt die höhere Berufsbildung nicht. Die Gesetzessystematik des ABG und der ABV stehen einer Gleichstellung von Hochschulstudium und höherer Berufsbildung eher entgegen. Die systematische Auslegung ist auch im Verhältnis zu anderen Erlassen vorzunehmen.