Seite 4 von 9 nennt. Die AAB scheint die höhere Berufsbildung als Pflegefrau HF unter den Begriff "Hochschulstudium" subsumiert zu haben. Dies gründet vermutlich in der Tatsache, dass es sich wie bei einem Universitätsstudium um eine Ausbildung auf Tertiärstufe handelt. Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Qualifikation des Bildungsganges Pflege HF als zweites Hochschulstudium rechtlich haltbar ist. 2.5. Auslegung von Art. 7 Abs. 2 Bst. c ABG