Es ergibt sich somit bereits aus dem Bundesrecht, dass der Bildungsgang HF Pflege eine Ausbildung auf Tertiärstufe ist. Ebenfalls auf der Tertiärstufe wäre eine universitäre Ausbildung. Auch in der Terminologie der bernischen Gesetzgebung zu den Ausbildungsbeiträgen ist der Bildungsgang Pflege HF grundsätzlich als "höhere Berufsbildung" zu qualifizieren. Diese wird in Art. 7 Abs. 1 Bst. d ABG als anerkannte Ausbildung genannt und in Art. 4 ABV folgendermassen definiert: Als höhere Berufsbildung gilt ein Ausbildungsgang, der auf einer beruflichen Grundausbildung aufbaut und zu einem höheren eidgenössisch anerkannten Abschluss führt. Das trifft auf den Bildungsgang HF Pflege zu.