A_____ bringt vor, der Bachelorabschluss in Eritrea werde in der Schweiz nicht anerkannt und gebe ihr auf dem hiesigen Arbeitsmarkt keine Perspektive, eine Stelle zu finden. Sie sei für den Schweizer Arbeitsmarkt wie jemand ohne Berufsabschluss. Die beigelegten Schreiben der Universität Bern und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung würden dies belegen. Sie habe die Ausbildung als Pflegefachfrau begonnen in der festen Überzeugung, damit einen Beruf zu lernen, der geeignet sei, ihre Familie zu ernähren und der einem Bedürfnis des Arbeitsmarktes entspreche. Vor diesem Hintergrund finde sie die Verfügung der AAB unangemessen. Diese entspreche nicht der Realität in der Berufswelt.